Auswertungen für das Finanzamt
| Da innerhalb einer Rechnung oft private und betriebliche Posten erfasst sind, lassen sich die einzelnen Beträge auf Konto-Ebene an Finanzkonten zuordnen. Die bestimmen bei jedem betroffenen Konto innerhalb eines Beleges, ob der auf dieses Konto gebuchte Betrag privater Natur ist, oder auf eines von drei Konten für das Finanzamt gebucht werden muss. Diese Konten lassen sich dann einzeln auswerten. Damit ist es möglich, die gesamte Buchhaltung in einem Datenbestand zu haben, um die einzelnen Betriebszweige untereinander vergeichen zu können, aber trotzdem eine korrekte Trennung der steuerlich erfassten Bereiche zu gewährleisten. | Im Menü 'Einstellungen' können den einzelnen Konten Bezeichnungen zugeordnet werden. |
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Neumayr-Geld kann einen Vielzahl von Listen erstellen, aus denen die relevanten Beträge ersichtlich sind, und die teilweise als Beilage zur Steuererklärung gedacht sind. Je nach Umfang der Steuerpflicht (nur Umsatzsteueroptierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit oder ohne Umsatzsteuer) können jederzeit die entsprechenden Auswertungen erstellt werden. Auf welche steuerpflichtige Person ein Betrag zugeordnet wird, kann beim Buchen in den Formularen 8 und 9 für jedes einzelne Konto innerhalb eines Buchungssatzes festgelegt werden.